- Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Bolliger Oensingen AG (nachfolgend „Bolliger Oensingen“) mit ihren Kunden (nachfolgend „Kunden“). Anderslautende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, diese werden von der Bolliger Oensingen ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Bolliger Oensingen behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. - Angebote und Vertragsschluss
Angebote der Bolliger Oensingen sind 30 Tage ab dem Belegdatum gültig oder nach der im Angebot festgehaltenen Gültigkeit. Bei Teilmengen-Bestellungen behalten wir uns Preisanpassungen vor. Der Vertrag mit dem Kunden kommt mit dem Versand der Auftragsbestätigung durch Bolliger Oensingen zustande. Darin wird die gesamte Vereinbarung der Parteien abschliessend definiert, auch wenn die Auftragsbestätigung von einer allfälligen Bestellung des Kunden abweicht, sofern der Kunde gegen die Auftragsbestätigung nicht umgehen interveniert.
Nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführte Lieferungen und Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Technische Verbesserungen oder Weiterentwicklungen können von Bolliger Oensingen jederzeit vorgenommen werden, sofern diese nicht zu Preiserhöhungen führen.
Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellte Ware nicht oder nicht vollständig geliefert werden kann, ist die Bolliger Oensingen berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Sollten bereits Zahlungen des Kunden bei der Bolliger Oensingen eingegangen sein, werden diese an den Kunden zurückerstattet.
Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Jegliche weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. - Eigentumsrechte
Sämtliche von der Bolliger Oensingen dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Hilfsmittel verbleiben im Eigentum von Bolliger Oensingen und sind Bolliger Oensingen auf erstes Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
Das geistige Eigentum an Zeichnungen, ausgearbeiteten Projekten sowie anderen Unterlagen und Arbeitsergebnissen bleibt bei der Bolliger Oensingen.
Ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch die Bolliger Oensingen dürfen Zeichnungen, ausgearbeitete Projekte sowie andere Unterlagen und Arbeitserzeugnisse durch den Kunden weder reproduziert, noch an Dritte weitergegeben oder für vertragsfremde Zwecke verwendet werden. Sofern für die Nutzung der gelieferten Ware notwendig, gewährt der Bolliger Oensingen dem Kunden eine nicht übertragbare Lizenz.
Alle Urheberrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte, welche im Rahmen der Geschäftsbeziehung entstehen, stehen der Bolliger Oensingen zu. - Vorschriften im Bestimmungsland
Spätestens mit der Bestellung hat der Kunde der Bolliger Oensingen auf Vorschriften und Normen des Bestimmungslandes aufmerksam zu machen, soweit sie sich auf die Lieferungen und Leistungen und den sicheren Betrieb auswirken. Ansonsten entsprechen die Lieferungen und Leistungen den Vorschriften ausschliesslich am Sitz der Bolliger Oensingen. Allfällige Anpassungen an die Vorschriften und Normen des Bestimmungslandes gehen zu Lasten des Kunden. - Preise und Konditionen
Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (MWST). Die MWST wird auf dem Verkaufsbeleg und der Rechnung separat ausgewiesen. Verpackungskosten werden dem Kunden nach Aufwand verrechnet und auf der Rechnung separat ausgewiesen. Verpackungen können nicht zurückgenommen und gutgeschrieben werden, mit Ausnahme von Mehrweg Gebinden (Euro Paletten, Rahmen und Deckel). Diese werden bei Lieferung ausgetauscht. Kann kein Austausch stattfinden, so werden die entsprechenden Mehrweg-Gebinde dem Kunden in Rechnung gestellt. Nebenkosten wie Versicherungen, Transport, behördliche Bewilligungen, Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben sind vom Kunden zu tragen. Bolliger Oensingen behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Für den Kunden gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preis - Lieferbedingungen
Lieferungen erfolgen in der Regel mit unserem eigenen Fuhrpark. Transporte, die mit unsrem Fuhrpark nicht möglich sind, werden durch Transportunternehmen ausgeführt. Die für den Transport anfallenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Für Lieferungen per Post werden Porto und Verpackungskosten nach Aufwand verrechnet. Um Ressourcen zu schonen und einen Beitrag an den Umweltschutz zu leisten, werden, wo möglich, Verpackungs- und Stopfmaterial wiederverwendet. - Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit der Annahme der Ware auf den Kunden über. Erfolgt die Lieferung nicht ab Domizil Bolliger Oensingen gehen Nutzen und Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur auf den Kunden über. - Prüfung der Ware/Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Empfang (vor der Einlagerung, Weitergabe oder Weiterverarbeitung) zu prüfen. Transportschäden sind der Bolliger Oensingen umgehend schriftlich mitzuteilen. Erkennbare Mängel sind sofort, spätestens innert 5 Tagen nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen.
Mängel, welche bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren, sind der Bolliger Oensingen sofort, spätestens 5 Tage nach Bekanntwerden schriftlich mitzuteilen.
Unterbleibt eine frist- und formgerechte Mängelrüge, so gilt die Ware als genehmigt. Ansprüche auf Gewährleistung wegen Mängeln der Ware verjähren in jedem Fall spätestens zwei Jahre nach Lieferung an den Kunden. - Sachgewährleistung
Die Bolliger Oensingen leistet Gewähr, dass die gelieferten Waren den vereinbarten Spezifikationen und Normen entsprechen. Die Wahl von Produkt und Werkstoff für den vorgesehenen Verwendungszweck liegt in jedem Fall in der Verantwortung des Kunden.
Im Falle von Mängeln verpflichtet sich die Bolliger Oensingen nach eigenem Ermessen entweder, die Mängel zu beheben oder die gelieferte Ware gegen mangelfreie Ware auszutauschen oder die mangelhafte Ware zurückzunehmen und für den Erwerbspreis eine entsprechende Gutschrift zu leisten. Im letzteren Fall ist grundsätzlich die mangelhafte Ware der Bolliger Oensingen zurückzugeben. Es ist dem Kunden nicht gestattet die Ware eigenmächtig zu entsorgen. - Haftungsbeschränkung
Sämtliche Ansprüche des Kunden sind – soweit gesetzlich zulässig – wegbedungen. Insbesondere sind der Ersatz von Produktionsausfällen, Nutzungsverluste, Verluste von Aufträgen, entgangener Gewinn, Ansprüche Dritter oder Ersatz von indirekten und Folgeschäden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund solche Schäden geltend gemacht werden, ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen ist wegbedungen.
Die Gewährleistung und Haftung der Bolliger Oensingen sind generell ausgeschlossen für Mängel und Schäden die auf natürlichen Verschleiss, mangelhafte Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische oder andere Umgebungseinflüsse, nicht von der Bolliger Oensingen ausgeführte Arbeiten, Konstruktionsmängel Dritter oder auf andere Gründe zurückzuführen sind, welche die Bolliger Oensingen nicht zu vertreten hat. - Zahlungskonditionen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto oder der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen („Verfalltag“). Wird die Zahlungsfrist nicht eingehlaten, so hat der Kunde vom Verfalltag an einen Verzugszins von 5 % auf dem ausstehenden Rechnungsbetrag zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist zur Verrechnung mit eigenen Forderungen sowie zur Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen nicht berechtigt. Wenn der Kunde im Verzug ist, behält sich die Bolliger Oensingen zudem die sofortige Einstellung ausstehender Lieferungen und Leistungen vor und ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen oder von noch nicht erfüllten Bestellungen zurücktreten. Die Zahlungen sind am Domizil von Bolliger Oensingen zu dessen freien Verfügung ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern oder Gebühren irgendwelcher Art zu leisten. - Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt nach Vertragsabschluss und dem Eingang der zu diesem Zeitpunkt zu leistenden Zahlungen, der Erledigung behördlicher Formalitäten und der Bereinigung der wesentlichen technischen Belange. Die Lieferfrist ist unverbindlich, ausser die Bolliger Oensingen hat in der Auftragsbestätigung die Lieferfrist ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Bei einer verbindlichen Lieferfristen ist diese eingehalten, wenn die Bolliger Oensingenvor deren Ablauf dem Kunden die Versandbereitschaft meldet. Verzögert sich die Lieferung durch ein Ereignis, welches die Bolliger Oensingen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern kann, oder verzögert sich die Lieferung durch ein Handeln oder Unterlassen des Kunden oder durch Nicht- oder verspätete Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, oder liegt ein Fall höherer Gewalt, wie Naturereignis, Epidemie, Krieg, Mobilmachung, politische Unruhen, Embargo, Arbeitskonflikt, Unfall oder ein anderes Ereignis vor, das die Vertragsparteien trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern können, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. - Anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Balsthal SO, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen aderen Gerichtsstand vorsehen. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem materiellen schweizerischen Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 1. April 1980 (sogenanntes „Wiener Übereinkommen“) sowie sämtliche Staatsverträge werden ausgeschlossen. - Datenschutz
Für die Bearbeitung von Personendaten durch Bolliger Oensingen gelten die Regelungen in der Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://www.bolliger-oensingen-ag.ch/uploads/Sr5cSn0e/AGBBolligerOensingenAG002.pdf.
Sie ist integrierender Bestandteil der vorliegenden AGB.